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PATIENTENINFORMATION 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Ärztliche Verordnung:

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist (praktischer Arzt, Facharzt). Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

• eine medizinische Diagnose

• die Anzahl der Behandlungseinheiten und

• die verordnete Behandlung 

beinhalten.

Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie meine Leistung ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie mir dies bitte sofort mit. 

 

2. Verrechnung der Behandlungskosten:

Die Kosten der Behandlung werden Ihnen vor Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ich habe keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger, weshalb sie die Kosten mit mir als Wahltherapeutin begleichen. Sie können bei Ihrem Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss ansuchen. Dazu müssen Sie den ärztlichen Verordnungsschein vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung bewilligen lassen.

Der für Sie verbleibende Selbstbehalt hängt von Art und Dauer der Therapie ab und ist je nach Krankenkassa unterschiedlich hoch.

Die Behandlungskosten sind bei jeder Therapie bar zu bezahlen Die Bezahlung der einzelnen Therapieeinheiten bestätige ich Ihnen auf Ihrem Terminzettel, den sie bei der ersten Sitzung von mir erhalten und der bei jeder Behandlung mitzubringen ist.  

Die Rechnung, die ich Ihnen am Ende der Therapie ausstelle, sowie der bewilligte Verordnungsschein, müssen dann beim Krankenversicherungsträger vorgelegt werden, um den Kostenzuschuss zu erhalten.

 

3. Befunde:

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

 

4. Behandlung:

Meine Leistung setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen, wie insbesondere

persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe

für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung.

bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen.

Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)

Wissenschaft: ich orientiere mich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Selbstbestimmung: ich unterbreite Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit mir abzusprechen.

Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie mir geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt, als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen, gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werde ich mich mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation. 

 

 

5. Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung:

Ich bin Begleiterin auf Ihrem ganz persönlichen Weg und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ich unterstütze Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Erhalte ich den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, werde ich Sie darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.

 

6. Behandlungstermine:

Aufgrund meiner genauen Zeiteinteilung ersuche ich Sie, pünktlich zur Therapie zu erscheinen. Sollten Sie einen Termin absagen oder verschieben müssen, rufen Sie bitte bis spätestens 24 Stunden vorher an (Ausnahme: unvorhergesehene Ereignisse oder akute Erkrankung).

Nicht rechtzeitig abgesagte oder vergessene Termine, werden ausnahmslos in Rechnung gestellt und zwar in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten.

Um einen ersten Termin zu vereinbaren, ersuche ich um telefonische Voranmeldung.

 

7. Behandlungsende:

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.

Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und mir. 

Sowohl Ihnen als auch mir steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ich werde mich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn ich der Meinung bin, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. 

Dasselbe gilt, wenn mir beispielsweise die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu Punkt 6).

 

8. Haftungsausschluss:

Für mitgebrachte Garderobe und Wertsachen, übernehme ich keinerlei Haftung.

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